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Volksentscheid Verkehrswende Hessen

Gerichtssaal Hessisches Staatsgericht. Bernd Schmitt.

Die Radkolumne war vor Gericht, und zwar vor dem Hessischen Staatsgerichtshof, also dem obersten Verfassungsgericht des Bundeslandes Hessen. Solche Verfassungsgerichte gibt es nicht nur im Bund (da heißt es Bundesverfassungsgericht), sondern auch in den Ländern. In den Ländern heißen sie aber verschieden, in Bayern gibt es den Bayerischen Verfassungsgerichtshof, in Hessen den Hessischen Staatsgerichtshof. Jetzt aber genug Vorgeplänkel, worum ging es? Um den Volksentscheid „Verkehrswende für Hessen“, beziehungsweise der Zulassung. Die wurde nämlich vom Land Hessen verweigert. Die Begründung: Der Gesetzentwurf entspräche nicht den Bestimmungen der hessischen Verfassung.

Volksentscheid Verkehrswende für Hessen

Unterschriften auf Lastenrad
2022: Die Unterschriften „Verkehrswende für Hessen“ wurden übergeben.

Die Geschichte des Gerichtsverfahrens von 2026 beginnt 2022, und zwar mit dem Volksentscheid Verkehrswende. Um den Volksentscheid zu starten, musste zunächst die Hürde des Volksbegehrens genommen werden. Dazu sammelte ein Aktionsbündnis aus dem Umweltverbund (ÖPNV, Fahrrad, Fußverkehr) fleißig Unterschriften. Diese Organisationen waren an der Unterschriftensammlung beteiligt:

  • VCD Hessen
  • ADFC Hessen
  • FUSS e.V.

Das Quorum wurde erreicht

Ende August 2022 feierte das Bündnis Verkehrswende Hessen noch: Über 70.000 Unterschriften (genau 70.232) hessischer Bürgerinnen und Bürger konnten für das Volksbegehren eingereicht werden, weit mehr als die etwa 43.000 vorgeschriebenen. Die Zahl ergibt sich aus 1 % der zur Landtagswahl Wahlberechtigten in Hessen.

Quelle: Verkehrswende Hessen

Ich war selbst dabei, als die Unterschriftenlisten zur zuständigen Stelle in der Landeshauptstadt Wiesbaden transportiert wurden. Und von den legendären Autobahnfahrt per Fahrrad von Frankfurt nach Wiesbaden zehre ich mental immer noch.

Dann kam der Rückschlag

Der Landeswahlleiter ließ die Unterschriften prüfen und bestätigte noch ganz offiziell die Erfüllung des erforderlichen Quorums – doch dann kam alles ganz anders. Die damalige schwarzgrüne Landesregierung erklärte den für das Volksbegehren vorgelegten Gesetzestext im September für unzulässig. Im Oktober legten das Aktionsbündnis dagegen Beschwerde ein.

Die Formalien von Volksbegehren und Volksentscheid in Hessen

Volksbegehren und Volksentscheid sind in Hessen fest verankerte Instrumente der direkten Demokratie. Sie ermöglichen es den Wahlberechtigten, selbst Gesetzesinitiativen einzubringen und darüber abzustimmen. Grundlage ist die Hessische Verfassung sowie das Gesetz über Volksbegehren und Volksentscheid.

Ein Volksentscheid ersetzt dabei die Entscheidung des Landtags, wenn ein entsprechender Gesetzentwurf erfolgreich durch ein Volksbegehren eingebracht wurde und das Parlament ihn nicht übernimmt.

Grundprinzip des Volksentscheids

Das Verfahren der Volksgesetzgebung in Hessen ist mehrstufig aufgebaut. Es besteht aus vier aufeinanderfolgenden Phasen:

  1. Zulassungsverfahren
  2. Volksbegehren
  3. Behandlung im Landtag
  4. Volksentscheid

Diese Struktur soll sicherstellen, dass nur rechtlich zulässige und ausreichend unterstützte Vorhaben zur Abstimmung gelangen.

Zulassungsverfahren des Volksentscheids

Am Anfang steht der Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens. Dieser muss beim Landeswahlleiter eingereicht werden und bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Erforderlich sind:

  • ein vollständig ausgearbeiteter Gesetzentwurf
  • die Benennung von Vertrauenspersonen
  • die Unterstützung von mindestens 1 Prozent der Wahlberechtigten

Die Hessische Landesregierung prüft anschließend, ob der Entwurf verfassungsgemäß ist. Nur wenn diese Prüfung positiv ausfällt, wird das Volksbegehren zugelassen.

Das Volksbegehren als Vorstufe des Volksentscheids

Nach der Zulassung beginnt das eigentliche Volksbegehren. In dieser Phase können sich die Wahlberechtigten in amtliche Listen eintragen, die in den Gemeinden ausliegen.

Wichtige Merkmale:

  • Eintragungsfrist: in der Regel sechs Monate
  • Eintragung erfolgt offiziell in bereitgestellten Listen
  • Teilnahmeberechtigt sind alle Wahlberechtigten des Landes

Das entscheidende Quorum:

  • Mindestens ein Zwanzigstel der Wahlberechtigten (also 5 Prozent) müssen zustimmen.

Wird dieses Quorum erreicht, gilt das Volksbegehren als erfolgreich.

Behandlung im Landtag

Nach einem erfolgreichen Volksbegehren wird der Gesetzentwurf dem Hessischen Landtag vorgelegt. Dieser hat mehrere Möglichkeiten:

  • Annahme des Gesetzentwurfs unverändert
  • Ablehnung
  • Annahme in veränderter Form

Nur wenn der Landtag den Entwurf nicht unverändert übernimmt, kommt es zu einem Volksentscheid.

Der eigentliche Volksentscheid

Der Volksentscheid ist die abschließende Phase. Hier stimmen alle Wahlberechtigten direkt über den Gesetzentwurf ab.

Dabei gelten zwei zentrale Bedingungen:

  • Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen muss zustimmen
  • Diese Mehrheit muss mindestens ein Viertel der Wahlberechtigten umfassen (Zustimmungsquorum)

Nur wenn beide Bedingungen erfüllt sind, wird der Gesetzentwurf Gesetz.

Einschränkungen des Verfahrens

Nicht alle Themen können Gegenstand eines Volksbegehrens oder Volksentscheids sein. Ausgeschlossen sind insbesondere:

  • Haushaltsgesetze
  • Abgabenregelungen
  • Besoldungsfragen

Zudem muss stets ein konkreter Gesetzentwurf vorliegen; allgemeine politische Forderungen reichen nicht aus.

Bedeutung der Quoren

Die Quoren spielen eine zentrale Rolle im Verfahren. Sie erfüllen zwei Funktionen:

  • Sicherstellung einer breiten gesellschaftlichen Unterstützung
  • Schutz vor Entscheidungen durch kleine, mobilisierte Minderheiten

Gleichzeitig stellen sie hohe Anforderungen dar, weshalb bisher in Hessen noch kein Gesetz durch Volksentscheid zustande gekommen ist.

Quelle: Wahlen in Hessen

Fazit

Volksbegehren und Volksentscheid in Hessen strukturierte Verfahren mit mehreren Hürden. Vom Zulassungsantrag über das Volksbegehren bis hin zum Volksentscheid müssen jeweils bestimmte Quoren erfüllt werden. Diese sorgen für demokratische Legitimation, machen die direkte Gesetzgebung durch das Volk jedoch zugleich anspruchsvoll.

Vier Jahre Wartezeit

Nochmal die Zeitleiste:

  • 2022 – August
    Das Quorum wurde erfüllt
  • 2022 – September
    Der Volkentscheid, beziehungsweise das Volksbegehren als Vorstufe, wird im September 2022 juristisch abgeschmettert. Der Grund: Die Gesetzesvorschläge des Volksentscheids seinen nicht umsetzbar, weil sie formale Mängel enthielten. Zum Beispiel würden Sie in die Kompetenzen des Bundes eingreifen, dürften also nicht als Gesetze des Landes Hessen festgeschrieben werden.
  • 2022 – Oktober
    Das Aktionsbündnis legt Beschwerde ein.
  • 2026 – April
    Die Beschwerde wird vor Gericht behandelt

Ganz untätig waren die Verkehrswende-Gegner allerdings nicht, die verabschiedeten nämlich zwischendurch ein eigenes Gesetz, das sogenannte Mobilitätsgesetz.

Hessen verabschiedet eine Mobilitätsgesetz

Um der echten Verkehrswende den Wind aus den Segeln zu nehmen, hat das Land Hessen 2023 ein eigenes Mobilitätsgesetz verabschiedet. Der Trick: Einige Forderungen der Volksentscheids wurden übernommen, damit das Thema Verkehrswende wieder in der Versenkung verschwindet. Aber dieser Plan ging nicht auf. Die Vetrauenspersonen des Volksbegehrens haben Beschwerde nach § 4 Satz 2 des Gesetzes über Volksbegehren und Volksentscheid eingereicht.

Beschwerde nach § 4 Satz 2 des Gesetzes über Volksbegehren und Volksentscheid

Gerichtssaal Hessisches Staatsgericht. Beschwerdetext der Vertrauenspersonen.
Beschwerde der Vertrauenspersonen „Verkehrswende in Hessen“

In Hessen gibt es das Instrument der Beschwerde nach § 4 Satz 2 des Gesetzes über Volksbegehren und Volksentscheid. Davon haben die Vertrauenspersonen des Volksbegehrens „Verkehrswende in Hessen“ Gebrauch gemacht. Und über dieses Beschwerde hat der Hessische Staatsgerichtshof ein Verfahren eröffnet, mit vier Jahren Vorlaufzeit.

Der Hessische Staatsgerichtshof

Gerichtssaal Hessisches Staatsgericht. Richterbank.

Diese elf Richterinnen und Richter werden darüber entscheiden, ob der Volksentscheid doch noch zustande kommt. Und wie das in einem ordentlichen Gericht der Fall ist, streiten da zwei Parteien – pro und kontra Volksentscheid Verkehrswende.

Pro Volkentscheid Verkehrswende

Gerichtssaal Hessisches Staatsgericht. Bank des Umweltverbundes

Die Bank pro Volksentscheid: Hier saßen und sprachen die Rechtsanwältin Frau Carstensen und die Vertrauensleute für die Initiative, die Herren Voeth und Wöhler.

Kontra Volksentscheid Verkehrswende

Gerichtssaal Hessisches Staatsgericht. Bank der Vertreter des Landes Hessen.

Die Bank der Gegenseite: Frau Fröhlich (SPD) und Frau Dr. Bohl argumentierten für das Land Hessen und gegen die Zulässigkeit des Volkentscheids. Ich dachte erst, die SPD sei pro Verkehrswende, aber da hab ich mich wohl getäuscht.

Dpa und Hessischer Rundfunk

Gerichtssaal Hessisches Staatsgericht. Kamera im Gerichtssaal.

Anwesend waren auch die Presse (dpa) und der Hessische Rundfunk. Wie bei Gerichtsverfahren üblich, darf aber nur vor und nach der Verhandlung gefilmt, fotografiert oder sonstwie aufgezeichnet werden. So hab ich es auch gemacht. PS: Vor dem Gerichtsgebäude wurden ein paar Interviews gedreht. Wo wurden die denn ausgestrahlt? Infos bitte in die Kommentare!

Die Plädoyers

Gerichtssaal Hessisches Staatsgericht.

Von der Bank mit den Richterinnen und Richtern kamen nun diverse Fragen an die Vertrauensleute des Volksbegehrens und an die Gegenseite der Staatsregierung. Was da genau diskutiert wurde. Die Highlights aus meinem Gedächtnis:

  • Darf in einem Landesgesetz eine Mindest-Gehwegbreite festgeschrieben werden? Und wie breit wäre so eine Mindestbreite? Vielleicht so breit, dass zwei Kinderwägen aneinander vorbei kommen?
  • Darf in einem Landesgesetz die Länge einer Grünphase für Fußgänger festgeschrieben werden? Und sollte eine Grünphase so lange dauern, dass auch etwas ältere Fußgänger eine Straße in einem Zug überqueren können?
  • Darf in einem Landesgesetz eine grüne Welle für den Radverkehr festgeschrieben werden? Gemeint sind Ampeln, die für den Radverkehr automatisch auf Grün schalten.
  • Darf in einem Landesgesetz stehen, dass der Radverkehr durch Radschnellwege priorisiert werden sollte?

Von der Richterbank aus haben nur zwei Personen Fragen gestellt, die anderen neun schwiegen. Beantwortet wurden sie dann von den beiden Parteien – und dabei wurde auch heftig taktiert. Von der Eröffnungsrede der Anti-Verkehrswende-Seite war ich überrascht. Die Vertreterinnen lobten die Initiative des Umweltverbunds sofort in den Himmel – um sie dann anschließend mit Formalien zu bombardieren. Insgesamt herrschte aber ein freundlicher Ton vor. Beide Seiten ließen ihre Intention durchscheinen, aber nicht zu direkt, denn die Richterinnen und Richter sollen ja nicht verprellt werden.

Das Publikum im Gerichtssaal

Gerichtssaal Hessisches Staatsgericht. Zettel auf Stuhl: "Landtag"

Im Gerichtssaal waren ungefähr 60 Leute anwesend, das Publikum war in zwei Hälften geteilt, etwa 50 % pro und ebenso viel kontra Verkehrswende, so mein persönlicher Eindruck. Vielleicht liege ich aber auch falsch, denn es waren auch zahlreiche Landtags-Abgeordnete in gesetzter Kleidung anwesend, die ich vorurteilsbehafteter Mensch als gleich in eine Schublade gesteckt habe. Im Saal ging es gesittet zu. Kein Murren, keine Applaus. Die Handschellen der uniformierten Gerichtsbediensteten blieben am Gürtel.

Wunder

Gerichtssaal Hessisches Staatsgericht. Schild: Dr. Wunder.

Wunder gibt es in der Verkehrspolitik nicht, und schon gar nicht im Gerichtssaal. Es war ein zähes Ringen um jedes einzelne Wort, um jeden Zentimeter Gehwegbreite und um jede Sekunde Ampelphase. Emotionaler Höhepunkt meinerseits: „Autofahrer kommen mit einem Rutsch über die Kreuzung, Fußgänger aber stranden auf der Mittelinsel“. Nach dieser Aussage der Verkehrswende-Anwältin hätte ich fast geklatscht, mich aber dann beherrscht.

Entscheidung der Richterinnen und Richter

Gerichtssaal Hessisches Staatsgericht. Schild: Richter

Nach den Fragen und Antworten, das ganze Verfahren dauerte etwa 90 Minuten, hoffte ich auf eine Entscheidung des Gerichts. Aber wie in diesen TV-Gerichtsshows läuft das beim Hessischen Staatsgerichtshof nicht. Der verkündet das Urteil nämlich erst in etwa sechs Wochen. Na gut, bei vier Jahren Wartezeit auf den Prozess kommt es darauf auch nicht mehr an.

Warten auf das Urteil

Gerichtssaal Hessisches Staatsgericht. Bernd Schmitt.

Das war mein erster Besuch in einem Gerichtssaal. Jetzt hoffe ich als Radkolummne-Mensch natürlich darauf, dass der Volksentscheid zustande kommt. Und dass die Mehrheit in Hessen für eine bessere Organisation des Verkehr gewonnen wird. Und dass Fußgänger Straßen in einem Rutsch überqueren dürfen. Und dass der ÖPNV besser und elektrischer wird. Und dass Radschnellwege schnell zuende gebaut werden. Hier geht es zum Gesetzestext des Volksentscheids Verkehrswende.

Der Staatsgerichtshof des Landes Hessen ist am Zug

Hessisches Staatsgericht. Wappen.

Der Staatsgerichtshof des Landes Hessen ist jetzt am Zug. Und damit endet die ersten Radkolumne-Gerichtsreportage. PS: Ich hab von Jura keine Ahnung, also schreibt es bitte in die Kommentare, falls ich einen Schnitzer gebaut hab.
2.PS: Wenn ÖPNV, Radverkehr und Fußverkehr an einem Strang ziehen, kann die Verkehrswende auch funktionieren.

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Senioren-, Reha- und Therapieräder

Erwachsenen-Dreirad von VanRaam
Erwachsenen-Dreirad mit tiefem Einstieg.,

Ein Fahrrad ermöglicht Mobilität und gesellschaftliche Teilhabe. Für jeden Geldbeutel und jedes Alter. Das trifft aber nicht auf alle zu, denn mit körperlichen Einschränkungen fährt es sich nicht so einfach auf zwei Rädern. Doch nicht nur die Menschen sind unterschiedlich, die Fahrräder sind es auch. Ich hab mich auf der größten Fahrradmesse der Welt nach Spezialrädern umgesehen, der Eurobike in Frankfurt. Hier noch ein Tipp für Kommunen und Organisationen: Bei cargobike.jetzt könnt ihr Spezialräder testen. Die Aktion nennt sich stabil mobil.

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FundMyParaBike – die Story

Bild zu #FundMyParaBike - Bildschirmfoto mit der Spendensumme und Konterfei von Stefan

#FundMyParaBike wurde zum Erfolg, vor allem wegen den über 100 Unterstützern. Als Plattform für #FundMyParaBike hatte ich Fairplaid.org ausgesucht, weil diese sich auf Crowdfunding im Sport spezialisiert hat. Voller Elan war die Projektseite angelegt, doch dann kamen mir schon die ersten Zweifel: Ist Cowdfunding für Einzelsportler zu großspurig? Ist die Fördersumme zu hoch? Und wie soll ich das alleine schaffen?

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#FundMyParaBike – Stefan goes to Paracycling

Fundmyparabike
Crowdfunding-Kampagne von Stefan Schaberg

Ich habe einen Traum: Ich möchte an der Deutschen Straßenmeisterschaft 2025 im Paracycling teilnehmen. Hierfür zu trainieren, ist die Herausforderung meines Lebens.

Ich bin Stefan, 38, und möchte erstmals an Paracycling-Wettbewerben teilnehmen. Seit Geburt bin ich an einer Hemiparese links erkrankt. Ich habe trotz der Behinderung angefangen, regelmäßig Fahrrad zu fahren. Den Anfang nahm der Spaß in der Corona Pandemie, als mir wegen Home-Office in Vollzeit und Betreuung eines zweijährigen Kindes alles zu viel wurde. Ich brauchte einen Ausgleich zu meinem bisherigen Leben. Das war der drittschönste Anfang in meinem Leben – nach dem Kennenlernen meiner Frau und der Geburt meiner Tochter. Genauer beschreibe ich den Anfang hier.

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Fahrradsaison hat begonnen

Fahrradtermine 2025

Es ist Januar. Die Fahrradsaison hat begonnen. Die Radkolumne wünscht allen Leserinnen und Lesern einen guten Start für das Jahr 2025. Wir freuen uns auf viele Sternfahrten, Ausfahrten, Touren, Rennen und Brevets. Im Februar steht aber zunächst eine Gedenkfahrt an – für den Verkehrswende-Aktivisten Natenom. Hier sind die wichtigsten Termine für 2025, soweit bekannt.

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Fahrrad überholen: Abstand halten!

Abstand halten beim Fahrrad überholen: 1,5 Meter

Als ich neulich als Beifahrer im Auto saß, hörte ich meinen Fahrer aufstöhnen. Weil er auf einer Distanz von etwa 100 Metern hinter einer Radfahrerin bleiben musste. Mit etwa 17 km/h. Das Gestöhne ärgerte mich, weil ich das Lamentieren über 10 Sekunden Zeitverlust nicht nachvollziehen kann. Aber es freute mich auch, weil er wenigstens nicht knapp überholt hat. Er fuhr nach StVO und ist auch nicht zu dicht auf die Radfahrerin aufgefahren.

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Ausrede 25: Radrambo

Ausrede 25: Radrambo
Rad-Rambo. Ausrede 25.

Wer mit dem Rad fährt, hat sie alle fünf gesehen: die Rambo-Filme. Und wird dann auch selbst zum Rad-Rambo. Wer zu Fuß, mit der Straßenbahn oder dem Auto unterwegs ist, kennt Rambo dagegen gar nicht. Um diese Wissenslücke aufzufüllen und die Diskussion zu versachlichen, hat sich die Radkolumne die Rambo-Drehbücher angesehen. Teil 25 im großen Radkolumne-Bingo!

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Ausrede 24: Da fährt eh niemand

Brücke, die in der Luft endet.
Da fährt eh niemand. Ausrede 24.

Was sind Menschen auf Rädern doch für seltsame Zeitgenossen. In ganz Deutschland, von Sylt bis Berchtesgaden, werden sie hofiert. Von den Steuerzahlern werden ihnen Luxusradwege zu den Pedalen gelegt. Und trotzdem ist auf den Fahrradautobahnen niemand von ihnen zu sehen. Was sind die Gründe? Gibt es gar nicht so viele Pedalritter, wie die Ideologen immer behaupten? Oder sie sind Radfahrer einfach undankbar? Die Radkolumne hat recherchiert. Teil 24 im Ausredenbingo.

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Ausrede 23: Berge

Deutsche Hochgebirge
Berge. Ausrede 23.

Mächtig ragen die Felsengebirge der Holsteinschen Schweiz in das Firmament, gewaltig ist der Anstieg am Frankfurter Römerberg. Schwer zu bezwingen ist der höchste Berg der Schwaben, der Monte Scherbelino. Vierzehn Berge unseres Erdballs überschreiten die Marke von 8.000 Metern. Elf davon liegen im Himalaya, drei in Deutschland. Die Radkolumne hat alle deutschen Achttausender erklommen. Teil 23 der großen Ausredenserie.

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Ausrede 22: Alle bei Rot!

Ausrede 22: Alle bei Rot
Alle bei Rot. Ausrede 22.

Alle! Alle Radfahrer fahren immer bei Rot. Alle vom Kind bis zum Greis. Alle vom Pendler bis zum Sportler. Alle sind die schlimmsten Verkehrsteilnehmer und alle gehören von den Straßen verbannt. Überall, wo sich Radfahrer breit machen, brauchen wir keine Ampeln mehr aufstellen. Das wäre ein herber Verlust für unsere Städte und Dörfer!

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Ausrede 21: Nummernschilder

Ausrede 21: Nummernschilder
Nummernschilder. Ausrede 21.

Größtes Problem der Unfallverhütung: fehlende Nummernschilder bei Fußgängern und Radfahrern. Nach Prognosen des ADAC wird die zum 1.4. beschlossene Einführung der Nummernpflicht nach Schweizer Vorbild (1890-2011) die Zahl der Unfälle auf deutschen Straßen halbieren. Die Radkolumne hat Nummern und Gebühren unter die Lupe genommen. Teil 21 der großen Verkehrswende-Serie.

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