Die Radkolumne war vor Gericht, und zwar vor dem Hessischen Staatsgerichtshof, also dem obersten Verfassungsgericht des Bundeslandes Hessen. Ein Verfassungsgericht hat nicht nur der Bund (das Bundesverfassungsgericht), sondern auch die Länder. Da sind die Bezeichnungen aber verschieden, in Bayern gibt es den Bayerischen Verfassungsgerichtshof, in Hessen den Hessischen Staatsgerichtshof. Jetzt aber genug Vorgeplänkel, worum ging es? Um den Volksentscheid „Verkehrswende für Hessen“, beziehungsweise der Zulassung. Die wurde nämlich vom Land Hessen verweigert. Die Begründung: Der Gesetzentwurf entspräche nicht den Bestimmungen der hessischen Verfassung.
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