Die Radkolumne war vor Gericht, und zwar vor dem Hessischen Staatsgerichtshof, also dem obersten Verfassungsgericht des Bundeslandes Hessen. Solche Verfassungsgerichte gibt es nicht nur im Bund (da heißt es Bundesverfassungsgericht), sondern auch in den Ländern. In den Ländern heißen sie aber verschieden, in Bayern gibt es den Bayerischen Verfassungsgerichtshof, in Hessen den Hessischen Staatsgerichtshof. Jetzt aber genug Vorgeplänkel, worum ging es? Um den Volksentscheid „Verkehrswende für Hessen“, beziehungsweise der Zulassung. Die wurde nämlich vom Land Hessen verweigert. Die Begründung: Der Gesetzentwurf entspräche nicht den Bestimmungen der hessischen Verfassung.
Volksentscheid Verkehrswende für Hessen

Die Geschichte des Gerichtsverfahrens von 2026 beginnt 2022, und zwar mit dem Volksentscheid Verkehrswende. Um den Volksentscheid zu starten, musste zunächst die Hürde des Volksbegehrens genommen werden. Dazu sammelte ein Aktionsbündnis aus dem Umweltverbund (ÖPNV, Fahrrad, Fußverkehr) fleißig Unterschriften. Diese Organisationen waren an der Unterschriftensammlung beteiligt:
- VCD Hessen
- ADFC Hessen
- FUSS e.V.
Das Quorum wurde erreicht
Ende August 2022 feierte das Bündnis Verkehrswende Hessen noch: Über 70.000 Unterschriften (genau 70.232) hessischer Bürgerinnen und Bürger konnten für das Volksbegehren eingereicht werden, weit mehr als die etwa 43.000 vorgeschriebenen. Die Zahl ergibt sich aus 1 % der zur Landtagswahl Wahlberechtigten in Hessen.
Quelle: Verkehrswende Hessen
Ich war selbst dabei, als die Unterschriftenlisten zur zuständigen Stelle in der Landeshauptstadt Wiesbaden transportiert wurden. Und von den legendären Autobahnfahrt per Fahrrad von Frankfurt nach Wiesbaden zehre ich mental immer noch.
Dann kam der Rückschlag
Der Landeswahlleiter ließ die Unterschriften prüfen und bestätigte noch ganz offiziell die Erfüllung des erforderlichen Quorums – doch dann kam alles ganz anders. Die damalige schwarzgrüne Landesregierung erklärte den für das Volksbegehren vorgelegten Gesetzestext im September für unzulässig. Im Oktober legten das Aktionsbündnis dagegen Beschwerde ein.
Die Formalien von Volksbegehren und Volksentscheid in Hessen
Volksbegehren und Volksentscheid sind in Hessen fest verankerte Instrumente der direkten Demokratie. Sie ermöglichen es den Wahlberechtigten, selbst Gesetzesinitiativen einzubringen und darüber abzustimmen. Grundlage ist die Hessische Verfassung sowie das Gesetz über Volksbegehren und Volksentscheid.
Ein Volksentscheid ersetzt dabei die Entscheidung des Landtags, wenn ein entsprechender Gesetzentwurf erfolgreich durch ein Volksbegehren eingebracht wurde und das Parlament ihn nicht übernimmt.
Grundprinzip des Volksentscheids
Das Verfahren der Volksgesetzgebung in Hessen ist mehrstufig aufgebaut. Es besteht aus vier aufeinanderfolgenden Phasen:
- Zulassungsverfahren
- Volksbegehren
- Behandlung im Landtag
- Volksentscheid
Diese Struktur soll sicherstellen, dass nur rechtlich zulässige und ausreichend unterstützte Vorhaben zur Abstimmung gelangen.
Zulassungsverfahren des Volksentscheids
Am Anfang steht der Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens. Dieser muss beim Landeswahlleiter eingereicht werden und bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Erforderlich sind:
- ein vollständig ausgearbeiteter Gesetzentwurf
- die Benennung von Vertrauenspersonen
- die Unterstützung von mindestens 1 Prozent der Wahlberechtigten
Die Hessische Landesregierung prüft anschließend, ob der Entwurf verfassungsgemäß ist. Nur wenn diese Prüfung positiv ausfällt, wird das Volksbegehren zugelassen.
Das Volksbegehren als Vorstufe des Volksentscheids
Nach der Zulassung beginnt das eigentliche Volksbegehren. In dieser Phase können sich die Wahlberechtigten in amtliche Listen eintragen, die in den Gemeinden ausliegen.
Wichtige Merkmale:
- Eintragungsfrist: in der Regel sechs Monate
- Eintragung erfolgt offiziell in bereitgestellten Listen
- Teilnahmeberechtigt sind alle Wahlberechtigten des Landes
Das entscheidende Quorum:
- Mindestens ein Zwanzigstel der Wahlberechtigten (also 5 Prozent) müssen zustimmen.
Wird dieses Quorum erreicht, gilt das Volksbegehren als erfolgreich.
Behandlung im Landtag
Nach einem erfolgreichen Volksbegehren wird der Gesetzentwurf dem Hessischen Landtag vorgelegt. Dieser hat mehrere Möglichkeiten:
- Annahme des Gesetzentwurfs unverändert
- Ablehnung
- Annahme in veränderter Form
Nur wenn der Landtag den Entwurf nicht unverändert übernimmt, kommt es zu einem Volksentscheid.
Der eigentliche Volksentscheid
Der Volksentscheid ist die abschließende Phase. Hier stimmen alle Wahlberechtigten direkt über den Gesetzentwurf ab.
Dabei gelten zwei zentrale Bedingungen:
- Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen muss zustimmen
- Diese Mehrheit muss mindestens ein Viertel der Wahlberechtigten umfassen (Zustimmungsquorum)
Nur wenn beide Bedingungen erfüllt sind, wird der Gesetzentwurf Gesetz.
Einschränkungen des Verfahrens
Nicht alle Themen können Gegenstand eines Volksbegehrens oder Volksentscheids sein. Ausgeschlossen sind insbesondere:
- Haushaltsgesetze
- Abgabenregelungen
- Besoldungsfragen
Zudem muss stets ein konkreter Gesetzentwurf vorliegen; allgemeine politische Forderungen reichen nicht aus.
Bedeutung der Quoren
Die Quoren spielen eine zentrale Rolle im Verfahren. Sie erfüllen zwei Funktionen:
- Sicherstellung einer breiten gesellschaftlichen Unterstützung
- Schutz vor Entscheidungen durch kleine, mobilisierte Minderheiten
Gleichzeitig stellen sie hohe Anforderungen dar, weshalb bisher in Hessen noch kein Gesetz durch Volksentscheid zustande gekommen ist.
Quelle: Wahlen in Hessen
Fazit
Volksbegehren und Volksentscheid in Hessen strukturierte Verfahren mit mehreren Hürden. Vom Zulassungsantrag über das Volksbegehren bis hin zum Volksentscheid müssen jeweils bestimmte Quoren erfüllt werden. Diese sorgen für demokratische Legitimation, machen die direkte Gesetzgebung durch das Volk jedoch zugleich anspruchsvoll.
Vier Jahre Wartezeit
Nochmal die Zeitleiste:
- 2022 – August
Das Quorum wurde erfüllt - 2022 – September
Der Volkentscheid, beziehungsweise das Volksbegehren als Vorstufe, wird im September 2022 juristisch abgeschmettert. Der Grund: Die Gesetzesvorschläge des Volksentscheids seinen nicht umsetzbar, weil sie formale Mängel enthielten. Zum Beispiel würden Sie in die Kompetenzen des Bundes eingreifen, dürften also nicht als Gesetze des Landes Hessen festgeschrieben werden. - 2022 – Oktober
Das Aktionsbündnis legt Beschwerde ein. - 2026 – April
Die Beschwerde wird vor Gericht behandelt
Ganz untätig waren die Verkehrswende-Gegner allerdings nicht, die verabschiedeten nämlich zwischendurch ein eigenes Gesetz, das sogenannte Mobilitätsgesetz.
Hessen verabschiedet eine Mobilitätsgesetz
Um der echten Verkehrswende den Wind aus den Segeln zu nehmen, hat das Land Hessen 2023 ein eigenes Mobilitätsgesetz verabschiedet. Der Trick: Einige Forderungen der Volksentscheids wurden übernommen, damit das Thema Verkehrswende wieder in der Versenkung verschwindet. Aber dieser Plan ging nicht auf. Die Vetrauenspersonen des Volksbegehrens haben Beschwerde nach § 4 Satz 2 des Gesetzes über Volksbegehren und Volksentscheid eingereicht.
Beschwerde nach § 4 Satz 2 des Gesetzes über Volksbegehren und Volksentscheid

In Hessen gibt es das Instrument der Beschwerde nach § 4 Satz 2 des Gesetzes über Volksbegehren und Volksentscheid. Davon haben die Vertrauenspersonen des Volksbegehrens „Verkehrswende in Hessen“ Gebrauch gemacht. Und über dieses Beschwerde hat der Hessische Staatsgerichtshof ein Verfahren eröffnet, mit vier Jahren Vorlaufzeit.
Der Hessische Staatsgerichtshof

Diese elf Richterinnen und Richter werden darüber entscheiden, ob der Volksentscheid doch noch zustande kommt. Und wie das in einem ordentlichen Gericht der Fall ist, streiten da zwei Parteien – pro und kontra Volksentscheid Verkehrswende.
Pro Volkentscheid Verkehrswende

Die Bank pro Volksentscheid: Hier saßen und sprachen die Rechtsanwältin Frau Carstensen und die Vertrauensleute für die Initiative, die Herren Voeth und Wöhler.
Kontra Volksentscheid Verkehrswende

Die Bank der Gegenseite: Frau Fröhlich (SPD) und Frau Dr. Bohl argumentierten für das Land Hessen und gegen die Zulässigkeit des Volkentscheids. Ich dachte erst, die SPD sei pro Verkehrswende, aber da hab ich mich wohl getäuscht.
Dpa und Hessischer Rundfunk

Anwesend waren auch die Presse (dpa) und der Hessische Rundfunk. Wie bei Gerichtsverfahren üblich, darf aber nur vor und nach der Verhandlung gefilmt, fotografiert oder sonstwie aufgezeichnet werden. So hab ich es auch gemacht. PS: Vor dem Gerichtsgebäude wurden ein paar Interviews gedreht. Wo wurden die denn ausgestrahlt? Infos bitte in die Kommentare!
Die Plädoyers

Von der Bank mit den Richterinnen und Richtern kamen nun diverse Fragen an die Vertrauensleute des Volksbegehrens und an die Gegenseite der Staatsregierung. Was da genau diskutiert wurde. Die Highlights aus meinem Gedächtnis:
- Darf in einem Landesgesetz eine Mindest-Gehwegbreite festgeschrieben werden? Und wie breit wäre so eine Mindestbreite? Vielleicht so breit, dass zwei Kinderwägen aneinander vorbei kommen?
- Darf in einem Landesgesetz die Länge einer Grünphase für Fußgänger festgeschrieben werden? Und sollte eine Grünphase so lange dauern, dass auch etwas ältere Fußgänger eine Straße in einem Zug überqueren können?
- Darf in einem Landesgesetz eine grüne Welle für den Radverkehr festgeschrieben werden? Gemeint sind Ampeln, die für den Radverkehr automatisch auf Grün schalten.
- Darf in einem Landesgesetz stehen, dass der Radverkehr durch Radschnellwege priorisiert werden sollte?
Von der Richterbank aus haben nur zwei Personen Fragen gestellt, die anderen neun schwiegen. Beantwortet wurden sie dann von den beiden Parteien – und dabei wurde auch heftig taktiert. Von der Eröffnungsrede der Anti-Verkehrswende-Seite war ich überrascht. Die Vertreterinnen lobten die Initiative des Umweltverbunds sofort in den Himmel – um sie dann anschließend mit Formalien zu bombardieren. Insgesamt herrschte aber ein freundlicher Ton vor. Beide Seiten ließen ihre Intention durchscheinen, aber nicht zu direkt, denn die Richterinnen und Richter sollen ja nicht verprellt werden.
Das Publikum im Gerichtssaal

Im Gerichtssaal waren ungefähr 60 Leute anwesend, das Publikum war in zwei Hälften geteilt, etwa 50 % pro und ebenso viel kontra Verkehrswende, so mein persönlicher Eindruck. Vielleicht liege ich aber auch falsch, denn es waren auch zahlreiche Landtags-Abgeordnete in gesetzter Kleidung anwesend, die ich vorurteilsbehafteter Mensch als gleich in eine Schublade gesteckt habe. Im Saal ging es gesittet zu. Kein Murren, keine Applaus. Die Handschellen der uniformierten Gerichtsbediensteten blieben am Gürtel.
Wunder

Wunder gibt es in der Verkehrspolitik nicht, und schon gar nicht im Gerichtssaal. Es war ein zähes Ringen um jedes einzelne Wort, um jeden Zentimeter Gehwegbreite und um jede Sekunde Ampelphase. Emotionaler Höhepunkt meinerseits: „Autofahrer kommen mit einem Rutsch über die Kreuzung, Fußgänger aber stranden auf der Mittelinsel“. Nach dieser Aussage der Verkehrswende-Anwältin hätte ich fast geklatscht, mich aber dann beherrscht.
Entscheidung der Richterinnen und Richter

Nach den Fragen und Antworten, das ganze Verfahren dauerte etwa 90 Minuten, hoffte ich auf eine Entscheidung des Gerichts. Aber wie in diesen TV-Gerichtsshows läuft das beim Hessischen Staatsgerichtshof nicht. Der verkündet das Urteil nämlich erst in etwa sechs Wochen. Na gut, bei vier Jahren Wartezeit auf den Prozess kommt es darauf auch nicht mehr an.
Warten auf das Urteil

Das war mein erster Besuch in einem Gerichtssaal. Jetzt hoffe ich als Radkolummne-Mensch natürlich darauf, dass der Volksentscheid zustande kommt. Und dass die Mehrheit in Hessen für eine bessere Organisation des Verkehr gewonnen wird. Und dass Fußgänger Straßen in einem Rutsch überqueren dürfen. Und dass der ÖPNV besser und elektrischer wird. Und dass Radschnellwege schnell zuende gebaut werden. Hier geht es zum Gesetzestext des Volksentscheids Verkehrswende.
Der Staatsgerichtshof des Landes Hessen ist am Zug

Der Staatsgerichtshof des Landes Hessen ist jetzt am Zug. Und damit endet die ersten Radkolumne-Gerichtsreportage. PS: Ich hab von Jura keine Ahnung, also schreibt es bitte in die Kommentare, falls ich einen Schnitzer gebaut hab.
2.PS: Wenn ÖPNV, Radverkehr und Fußverkehr an einem Strang ziehen, kann die Verkehrswende auch funktionieren.
